19.10.2020 - Durchgangsplatz Zürich Altstetten

19.10.2020 - Durchgangsplatz Zürich Altstetten

 

- Coronavirus Pandemie - (2. Welle)

Absprache mit dem Platzbetreiber Stadt Zürich (ERZ).

Die Nutzungsgebühr wird ab sofort wieder auf 5.- Fr. gesenkt. Alle bezahlten Gebühren werden hochgerechnet.

Das Platzkonzept und die Allgemeinen Vorschriften vom Bund (BAG) und Kt. Zürich sind strikt einzuhalten.

Wir bedanken uns bei dem Platzbetreiber Stadt Zürich (ERZ) und den Mitwirkenden für das Entgegenkommen und die gute Zusammenarbeit.

 

Jenische Bewegung BSR-MVS

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisses

 

20.10.2020 - Weitere Informationen von der Stadt Zürich

In Folge der aktuellen Corona-Situation erlässt die Stadt Zürich per sofort die folgende temporäre Änderungen der Nutzungsordnung auf dem Durchgangsplatz «Aargauerstrasse/Geerenweg» für Fahrende;  

 

1. Rückwirkend auf Montag, 19. Oktober 2020, wird die Platzmiete bis auf weiteres aufgehoben. Ausgenommen davon sind der Kehricht-, Wasser- und Strom-Bezug für pauschal CHF 5.- pro Tag.   

2. Für die Saison 2021 wird die Situation des Durchgangsplatzes durch die Stadt Zürich neu beurteilt.
Die Massnahmen unter Punkt 1 gelten bis zum 31. März 2021 oder bis Bund / Kanton diese neu festlegen.

3. Der Logendienst ist per sofort nur noch dreimal pro Woche vor Ort: Montag, Mittwoch und Freitag, zwischen 17.00 und 18.15 Uhr.

4. Die täglichen Kosten von CHF 5.- sind wie bis anhin unverändert mindestens 10 Tage im Voraus zu bezahlen.

 

 

Wir bitten Sie, die Fahrenden/Mitglieder die zur Zeit vor Ort sind, nochmals auf die vom Bund und Kanton publizierten Schutzmassnahmen hin zu sensibilisieren, und entsprechend Eigenverantwortung zu übernehmen.

 

Freundliche Grüsse

ERZ

10.05.2019 Durchgangsplatz Zürich Altstetten

NUTZUNGSORDNUNG

 

provisorischer Durchgangsplatz für Fahrende: Aargauerstrasse / Geerenweg (Parzelle AL8618)

 

I. Allgemeines, Aufenthaltsdauer

 

§1
Der Durchgangsplatz dient dem befristeten Aufenthalt von Jenischen und Sinti (nachfolgend Platznutzende genannt), die in der Schweiz wohnhaft, heimatberechtigt oder im Besitz der Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung sind.

 

Diese Nutzungsordnung wird den Platznutzenden bei der Anmeldung durch den Logendienst ausgehändigt.

 

§2
Der Durchgangsplatz ist für höchstens 20 Wohneinheiten (Wohnwagengespann oder Wohnmobil) ausgelegt. Er erfüllt zwei Funktionen:

 

- Durchgangsplatz zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober:
Die zulässige Aufenthaltsdauer auf dem Standplatz beträgt höchstens einen Monat. Eine erneute Belegung ist nach einem einmonatigen Unterbruch möglich.

 

- Winternutzung zwischen dem 1. November und dem 28./29. Februar:
Die zulässige Aufenthaltsdauer auf dem Platz beträgt höchstens 90 Tage.
Während der Wintersaison kann der Platz je einen Monat vor und nach den 90 Tagen als Durchgangsplatzzeit genutzt werden.
Die Platzmiete ist für die gesamte Nutzungszeit geschuldet.
Nur in diesen Monaten sind Container als Vorzelte erlaubt.

 

II. An- und Abmeldung

 

§3
Die Platznutzenden haben sich beim Bezug des Durchgangsplatzes beim Logendienst persönlich an- sowie vor dem Wegzug abzumelden.
Die Anmeldeformulare befinden sich bei der Informationstafel des Durchgangsplatzes. Dieses ist vollständig auszufüllen und dem Logendienst abzugeben.

 

Dienstleistungszeiten des Logendienstes vor Ort sind:
Täglich zwischen: 17.00 und 18.15 Uhr

 

Erfolgt die Ankunft ausserhalb der Dienstleistungszeiten des Logendienstes, sind die Ankunftsdokumente auszufüllen und spätestens am nachfolgenden Tag auszuhändigen.

Es werden keine Reservationen für die Nutzung des Durchgangsplatzes entgegengenommen.

 

§4
Bei der Anmeldung und/oder wenn durch Vertreter der Stadt Zürich aufgefordert, sind die Platznutzenden verpflichtet, sich selbst mittels Ausweis auszuweisen. Es werden keine Daten gespeichert.

 

Die Standplatzmiete ist für die geplante Dauer oder für mindestens 10 Tage im Voraus in bar zu bezahlen.

 

§5
Für die Aufenthaltsdauer wird eine Bewilligung ausgestellt, die von aussen gut sichtbar an der jeweiligen Wohneinheit anzubringen ist.

 

III. Standplatzmiete

 

Die Standplatzmiete beträgt CHF 12.- pro Wohneinheit/Nacht.

In dieser Standplatzmiete sind die Kehrrichtgebühren und der Wasserbezug inkl. Abwasser inbegriffen.

 

Der Zugriff auf die Stromsäulen ist zurzeit mit einem Schlüssel gewährleistet. Der Strombezug wird gemäss Verbrauch direkt über ein prePaid-System bezahlt. Ein Depot für ein solches System kann erhoben werden.

 

Wenn das prePaid-System für den Strombezug ausser Betrieb ist, beträgt die Standplatz- miete CHF 15.- pro Wohneinheit/Nacht. Mit diesem zusätzlichen CHF 3.- pro Wohneinheit/Nacht ist der Strombezug in der Standplatzmiete pauschal abgegolten.

 

Als Wohneinheit gilt:

 

- 1 Wohnwagen inkl. dem Zugfahrzeug, kleiner Materialwagen und max. 2 Personenwagen.

 

- 1 Wohnmobil, kleiner Materialwagen und max. 2 Personenwagen.

 

- Familien mit Kindern haben Anrecht auf einen kleinen «Kinderwagen». Als «Kinderwagen» gilt ein einachsiger Wohnwagen für Kinder der Platznutzenden, die noch nicht volljährig sind.

 

IV. Benützung

 

§7
Die Wohneinheiten und Fahrzeuge sind ausschliesslich innerhalb des definierten Durchgangsplatzes abzustellen.

 

§8
Auf dem Durchgangsplatz ist Ruhe und Ordnung zu halten. Die Nachtruhe dauert im Sommer von 23.00 bis 07.00 Uhr und im Winter von 22.00 bis 07.00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Zürich (APV).

 

Die Sanitäranlagen sind durch die Platznutzenden stets sauber zu halten. Die Sanitäranlagen dürfen ausschliesslich zweckbestimmt verwendet werden.

 

Der Winterdienst ist in der «Dringlichkeitsstufe 3» geregelt. Die Stadt Zürich richtet ein Salz- und Split-Depot für Verwendung auf dem Durchgangsplatz ein.

 

§9
Haushaltabfälle können in handelsüblichen schwarzen Abfallsäcken (max. 110 Liter) in den von ERZ bereitgestellten Betriebscontainern entsorgt werden. Sperrgut sowie lose und gewerbliche Abfälle dürfen nicht über die Betriebscontainer entsorgt werden.

 

§ 10
Die Platznutzenden sind verpflichtet, die Gewässerschutzbestimmungen einzuhalten und die Sorgfaltspflichten im Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen zu beachten. Es ist verboten, auf dem Durchgangsplatz Wohneinheiten und/oder Fahrzeuge zu waschen, Objekte abzulaugen oder andere umweltgefährdende Tätigkeiten auszuführen.

 

§ 11
Feuer sind ausschliesslich in kontrollierten Feuerungen (z.B. Grill) zu entfachen. Entsprechende Schutzmassnahmen müssen getroffen werden.

 

§ 12

Hunde müssen beaufsichtigt werden. Verunreinigungen durch Hunde sind gemäss Hundegesetz zu beseitigen. Hundekotbeutel dürfen im Betriebscontainer entsorgt werden.

 

§ 13
Den Beauftragten der Stadt Zürich ist jederzeit freier Zugang zum Durchgangsplatz zu gewähren.

 

§ 14
Der Durchgangsplatz und seine Einrichtungen sind mit Sorgfalt zu benutzen und in sauberem Zustand zu verlassen. Reinigungsaufwand durch den Werkhof oder Dritte sowie eventuelle Wiederherstellungskosten werden den Verursachern in Rechnung gestellt.

 

Allfällige Schäden an der Infrastruktur sind dem Logendienst umgehend zu melden.

 

§ 15
Bei Nichtbeachtung der Nutzungsordnung oder Verstoss gegen Rechtsvorschriften kann die Stadt Zürich die Fehlbaren vom Platz verweisen. Bei groben Verstössen kann ein Platzverbot bis zu 5 Jahren ausgesprochen werden.

 

Bei Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer gemäss §2 kann die Stadt Zürich Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots gemäss Art. 258 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) erstatten.

 

§ 16
Bei Auseinandersetzungen zwischen den Platznutzenden und der Stadt Zürich im Zusammenhang mit der Platzbenützung können zur Streitschlichtung der «Verein Bewegung der Schweizer Reisenden/Association Mouvement des Voyageurs Suisses» und/oder die «Radgenossenschaft der Landstrasse» beigezogen werden.

 

V. Varia

 

§ 17
Diese Nutzungsordnung wird durch die Stadt Zürich als Betreiberin erlassen und kann durch diese geändert werden. Dabei müssen der «Verein Bewegung der Schweizer Reisenden/ Association Mouvement des Voyageurs Suisses» und die «Radgenossenschaft der Landstrasse» vorgängig angehört werden.

 

Zürich, 10. Mai 2019

 

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisses

Winterplatz in der Stadt Zürich 1.11.2018 bis 28.02.2019

Winterplatz in der Stadt Zürich

1. November 2018 bis 28. Februar 2019

Info: Ab sofort ist dieser Winterplatz OFFEN ;o)

15.-Fr. pro Nacht inkl. Strom, Wasser, WC und Kehricht.

Dieser provisorische Winter-Durchgangsplatz ist befristet und dient zur Überbrückung, während dem Umbau von unserem Durchgangsplatz Zürich Altstetten. Er bleibt offen bis 28. Februar 2019, bis dahin sollte unser ganzjähriger Durchgangsplatz in Zürich Altstetten fertig umgebaut sein...

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten von der Stadt Zürich...

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisses

27.08.2018 - Durchgangsplatz Zürich Altstetten

27.08.2018 - Durchgangsplatz Zürich

Info: Ab sofort ist dieser Durchgangsplatz in Zürich OFFEN

15.-Fr. inkl. Strom, Wasser, WC und Kehricht.

Dieser provisorische Durchgangsplatz ist befristet und dient zur Überbrückung während dem Umbau von unserem Durchgansplatz Zürich Altstetten. Er bleibt offen bis unser Durchgansplatz in Zürich Altstetten fertig umgebaut ist.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten von der Stadt Zürich...

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisses

Medienmitteilung; Durchgangsplatz Rothenburg Luzern bis Ende 2020 gesichert

Sperrfrist: 27. August 2018, 14 Uhr


MEDIENMITTEILUNG


Provisorischer Durchgangsplatz für Fahrende in Gemeinde Rothenburg bis Ende 2020 gesichert

Fahrende können den Durchgangsplatz in Rothenburg Station weiterhin nutzen. Die Nutzung des Standorts war zunächst bis September 2018 befristet. Nun erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde Rothenburg eine bis Ende 2020 befristete Verlängerung. Eine Arbeitsgruppe ist zudem weiterhin daran, dauerhafte Stand- und Durchgangsplätze zu suchen.


Die kantonseigene Parzelle in Rothenburg Station in der Nähe des Autobahnanschlusses Rothenburg kann nach einigen baulichen Anpassungen weiterhin von Fahrenden als Durchgangsplatz genutzt werden. Die Nutzung des Standorts als Durchgangsplatz war vorerst bis September 2018 befristet. Das Areal Rothenburg Station Ost ist im kantonalen Richtplan als Entwicklungsschwerpunkt definiert. Der Regierungsrat genehmigte im Juni 2018 die Teilrevision der Nutzungsplanung und den Bebauungsplan, womit die Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des Areals zu einem verdichteten, qualitätsvollen Arbeitsgebiet geschaffen wurden. Mit Bauarbeiten auf dem kantonalen Grundstück ist aber erst ab 2021 zu rechnen, weshalb die Zwischennutzungen als Durchgangsplatz sowie für die Auto Emmen Süd AG bis Ende 2020 verlängert werden.


Um den Betrieb zu verbessern, wird die Zufahrt für Fahrende weiter nach Westen verlegt, zudem wird der Platz optisch aufgewertet. Ausserdem wird die Platzordnung für den Betrieb präzisiert (Definition Wohneinheiten, Gebühren, An- und Abmeldung).


Suche nach dauerhafter Lösung fortgesetzt

Seit Mai 2016 ist eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons und der vier regionalen Entwicklungsträger (RET) daran, dauerhafte Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende zu suchen. Bislang wurden rund 100 Areale evaluiert. Da die Anforderungen an einen Platz hoch sind (geeignete Zufahrt, ebene befestigte Fläche, Strom- und Wasserzufuhr, sanitäre Anlagen, Abfallentsorgung, An- und Abmeldemöglichkeiten, planungs- und baurechtliche Rahmenbedingungen), konnten noch keine dauerhaften Lösungen festgelegt werden. Die Suche nach ein bis zwei langfristigen Stand- und Durchgangsplätzen wird deshalb fortgesetzt.

 

Gute Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinde Rothenburg

Der Kanton Luzern dankt der Gemeinde Rothenburg, die mit ihrem Entgegenkommen die Nutzungsverlängerung ermöglicht hat. Als Eigentümer trägt der Kanton Luzern die Verantwortung für das Areal in Rothenburg. Er stellt zudem alle notwendigen Anlagen bereit. Den Betrieb organisieren die Gemeinde und der Kanton partnerschaftlich. Dabei haben sich die gemeinsam mit der Gemeinde erarbeiteten Nutzungsbedingungen in der Platzordnung bewährt. Die Aufenthaltsgebühren – 15 Franken pro Zugfahrzeug mit Wohnwagen und pro Nacht – gehen an die Standortgemeinde Rothenburg zwecks Deckung der bei ihr anfallenden Aufwendungen. Der Betrieb verlief während der vergangenen rund eineinhalb Jahren grundsätzlich problemlos.

Bülach 27. Juli 2018  GV - Generalversammlung - mit Grillfest

Die Generalversammlung, von unserem Verein BSR-MVS hat stattgefunden.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden.

Alle Punkte wurden behandelt und die Wahlen fanden statt.

Mike Gerzner ist vom Vorstand ausgetreten.

Alle anderen bleiben Vorstandsmitglieder.

Dave Huser wurde wiedergewählt als Präsident.

Silvan Waser wurde wiedergewählt als Vizepräsident.

Dominique Werro Vorstandsmitglied

Robinson Waser Vorstandsmitglied

Roman Waser Vorstandsmitglied

 

Das anschliessende Grillfest fand ebenfalls statt.

Wir bedanken uns bei allen Anwesenden und den Mithelfenden. ;o)

 

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisses

Einladung zur ordentlichen GV  -  Generalversammlung  -  27. Juli 2018. Mit anschliessendem Grillfest.

Einladung zur ordentlichen GV - Generalversammlung - 27. Juli 2018
Mit anschliessendem Grillfest. Offeriert von unserem Verein BSR-MVS

Wir laden alle herzlich ein an der GV 2018 teilzunehmen. Mit anschliessendem Grillfest.
Wir legen Wert auf direkte Demokratie. Jedes Mitglied hat das Recht mitzubestimmen.
So hoffen wir auf ein zahlreiches Erscheinen.

Wann und Wo:
Wann: Freitag den 27. Juli 2018
Zeit: 18.00 Uhr

Wo: Schwimmbadplatz Bülach
Allmendstrasse 8, 8180 Bülach ZH

18.00 Uhr - Begrüssungsansprache

- Rückblick 2017/18
- Provisorischen Durchgangsplätze. Platzsituation ganze Schweiz
- Sitzungen: Kantone, Europarat und Menschenrechte
- Orientierung Austritte Vorstandmitglieder
- Neuwahlen, Stellenbezeichnung / Aufgabeverteilung
- Statutenänderung

1. Orientierung Plätze
- Provisorische Durchgangsplätze Kanton Luzern
- Provisorische Durchgangsplätze Kanton Zürich
- Platzsituation Kanton St. Gallen
- Platzsituation Kanton Bern
- Platzsituation Kanton Basel-Land
- Platzsituation ganze Schweiz
- Sitzungen; Kantone, Europarat und Menschenrechte

2. Austritte Vorstandsmitglieder
- Orientierung

3. Neuwahlen und Aufgabeverteilung
- Neuwahlen von Vorstandsmitglieder
- Aufgabeverteilung der Vorstandsmitglieder

4. Weiteres Vorgehen
- 2018/19 - Allgemeine Gesprächsrunde
- Statutenänderung

5. Anschliessend beginnt das offerierte Grillfest

Die Buchhaltung kann nach der GV eingesehen werden.

Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.

Ps:
Der beigelegte Einzahlungsschein kann benutzt werden, um Mitglied zu werden oder die bestehende Mitgliedschaft um ein Jahr zu verlängern.
Beitrag zur Mitgliedschaft für 2018 ist weiterhin mindestens 20 CHF/ Jahr.

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisses

Durchgangsplatz Albisgüetli Zürich 30.06 bis 26.08.2018

Info:

Ab Samstag den 30. Juni 2018 ab 09.00Uhr ist der Durchgangsplatz Albisgüetli (Sektor A) in der Stadt Zürich OFFEN...
15.-Fr. inkl. Strom, Wasser, WC und Kehricht.
Dieser Provisorische Durchgangsplatz ist befristet und bleib bis am 26. August 2018 offen.
Er dient zur Teilüberbrückung während dem Umbau von unserem Durchgansplatz Zürich Altstetten.

 

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten von der Stadt Zürich...

 

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisses

Durchgangsplatz Bändlistrasse / Bernerstrasse-Nord, Zürich

Info:

Ab sofort ist der Durchgangsplatz Ecke Bändlistrasse / Bernerstrasse-Nord, Stadt Zürich OFFEN...

15.-Fr. inkl. Strom, Wasser, WC und Kehricht. Dieser provisorische Durchgangsplatz ist befristet und bleib bis am 01. Juli 2018 offen. Er dient zur Teilüberbrückung während dem Umbau von unserem Durchgansplatz Zürich Altstetten.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten von der Stadt Zürich.

 

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisses

Durchgangsplatz Albisgüetli Zürich

Info:

Ab sofort ist der Durchgangsplatz Albisgüetli Stadt Zürich OFFEN...

12.-Fr. inkl. Strom, Wasser, WC und Kehricht. Dieser provisorische Durchgangsplatz ist befristet und bleib bis am 27. April 2018 offen. Er dient zur Teilüberbrückung während dem Umbau von unserem Durchgansplatz Zürich Altstetten.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten von der Stadt Zürich.

 

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisses

Info Kanton Basel-Landschaft. Durchgangsplatz Stadt Liestal

Februar 2018

Durchgangsplatz Liestal Kanton Basel-Land
(Wintertauglich - Ganzjahresbetrieb, wird von unserer Seite schon lange gewünscht und gefordert).

Sitzungen mit dem Kanton Basel-Land und der Stadt Liestal haben stattgefunden.

-Wir bedanken uns bei den Mitwirkenden von der Stadt Liestal, für die grosse Unterstützung und die sehr gute Zusammenarbeit mit unserem Verein BSR-MVS...-

Stadt Liestal, Ausschnitt aus dem Protokoll (Aktennotiz):
“Mit Saisonstart 2018 wird in dem Ecken des Platzes ein Schacht mit Kanalisationsanschluss vorhanden sein. So können die Waschmaschinen, die fest auf den Wagen verbaut sind, mit einem Schlauch in die Schächte entwässert werden. Weiter werden neue Versorgungsleitungen in die 4 Ecken des Platzes frostsicher verlegt. Die Umstellung auf Ganzjahresbetrieb benötigt noch weitere Massnahmen, dies ist in der Verantwortung des Platzeigentümers Kanton Basel- Landschaft.“

Kanton Basel-Landschaft, Ausschnitt aus dem Protokoll (Aktennotiz):
"Den Anwesenden wird mitgeteilt, dass der Durchgangsplatz in Liestal auf Anfang Saison 2018 (1. April 2018) saniert wird. Es werden neu Abwasserleitungen verlegt und die Wasser Zuleitung erneuert."
"Herr Huser wünscht eine konkrete Ansage, wann der Platz in Liestal wintertauglich ist. Herr ........ teilt mit, dass die Zu- und Ableitungen ausserhalb des Platzes nicht frostsicher verlegt sind und der Zeitpunkt der Wintertauglichkeit deshalb nicht genau definiert werden kann."

Der Kanton Basel-Land teilt uns Brieflich mit:
"Der Kanton Basel-Landschaft hat auf den Wunsch der Fahrenden hin bereits den Durchgangsplatz Liestal an Ihre Anforderungen und Wünsche angepasst."
...

Rothenburg Kanton Luzern 22.04.2017 bis 30.09.2018

Platzordnung von unserem neuen Durchgangsplatz - Rothenburg Kanton Luzern

Platzmiete pro Nacht 15.-Fr. Kinderwagen gratis, inklusive Strom, Wasser und WC (ToiToi).

Abfall - Kehricht mit Gebührensäcke á 1.70Fr.
2 Container werden von unserem Verein hingestellt.

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Mouvement des Voyageurs Suisses

Ordentliche GV 2017

 

BSR-MVS GV 11.03.2017 in Egerkingen 

 

Die GV vom Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Mouvement des Voyageurs Suisses ist zu Ende. Drei Vorstandsmitglieder haben den Verein verlassen (Ramon Waser, Reto Moser und Christos Moser). Neu in den Vorstand wurde Domenique Werro von den anwesenden Mitglieder gewählt. Andreas Gehringer (Pancho) hat sich auch zur Wahl gestellt, wurde aber von den anwesenden Mitglieder nicht in den Vorstand gewählt. Mike Gerzner Präsident der BSR-MVS hat wie angekündigt sein Amt als Präsident abgelegt und ist neu Vorstandsmitglied.

Neu als Präsident und fast einstimmig gewählt von den Mitgliedern ist Dave Huser.

Neuer Vize Präsident ist Silvan Waser.

 

Wir danken allen anwesenden und freuen uns auf dieses Jahr.

 

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisses

Stellungnahme der Nomadische Union Schweiz

Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden

 

Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern,
in keiner Not uns trennen und Gefahr.
Wir wollen frei sein, wie die Väter waren,
eher den Tod, als in der Knechtschaft leben.
Wir wollen trauen auf den höchsten Gott
und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.
Wilhelm Tell II, 2. (Rösselmann)

Sehr geehrte Damen und Herren


Hier die Stellungnahme der Nomadischen Union Schweiz über die Pressemitteilung des Regierungsrates des Kantons Bern im Rahmen der Vernehmlassung des Bundes zur Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden.
Der Berner Regierungsrat begrüsst es, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll,
Reisenden gewisse Dienstleistungen zu untersagen. Der Regierungsrat stellt diesbezüglich den Antrag, Arbeiten des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, Malerarbeit, Lackierung, Teeren, zu verbieten. Ein solcher Vorschlag schockiert das Fahrende Volk. Mit diesem Schreiben decken wir die Tatsache auf, dass sich einige Politiker und Vertreterder Behörden, das Recht auf Propaganda gegen die nomadischen Völker nehmen. Auf diese Weise verbreiten sie die Nomadophobie innerhalb der Bevölkerung. Darüber hinaus sind in der Schweiz Kollektivstrafen seit 1949 (Genfer Abkommen IV, Art. 33) verboten. Diese Maßnahmen wären eindeutig diskriminierend und rassistisch. Die Arbeitsbereiche, die vom Regierungsrats angestrebt werden, sind genau jene, in denen die Reisenden seit Generationen sehr aktiv sind. Diese Geschäftsbereiche sind Teil der Kultur der Jenischen und Manischen. Sie haben noch nie Probleme verursacht, Probleme traten in den letzten drei Jahren mit Ankunft Fahrenden aus dem Ausland auf. Die Schweizer Fahrenden haben immer Handwerk praktiziert und ihre Angebote und Dienstleistungen haben sich mit der Zeit entwickelt. Die Anwendung solcher Maßnahmen wäre eine neue Art die Nomadenvölker der Schweiz zu vernichten. Die Schweizer Reisenden haben die erforderlichen Bewilligungen und sie respektieren die Umweltanforderungen. Wir haben Kenntnisse über ausländischen Reisende, die einige Probleme verursacht haben. Sie kommen vorbei, praktizieren in den gleichen Gewerbezweigen, durchqueren die Schweiz und kehren in ihr Land zurück. Die Schweizer Reisenden bieten ihren Kunden ihre Telefonnummern, ihre Adressen an, sie haben ihre Papiere in der Schweiz, sie arbeiten nach den Regeln der Kunst. Wenn ein Problem vorliegt,
wäre das Fahrende Volk der Schweiz leicht zu kontaktieren, die betrogenen Menschen könnten Beschwerde einlegen, im Gegensatz zum ausländischen Fahrenden Volk, das die Schweiz verlässt, nachdem sie dort gearbeitet haben. Der Durchzug der ausländischen Reisenden hat einige Probleme verursacht, aber es ist undenkbar, eine diskriminierende Kollektivstrafe einzuführen. Von 1926 bis 1973 nahm der Bund den Jenischen und Sinti die Kinder von deren Eltern weg, um die nomadische Lebensweise zu beseitigen. Anfang der 1990er Jahre bis 2014 wurden die Plätze auf denen die Jenischen und die Zigeuner zu parken pflegten, schrittweise entzogen. Menschenrechte-Befürworter sind der Meinung, dass es dringend notwendig ist, eine
gründliche Diskussion zu führen und konsequent konkrete und detaillierte Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Reisenden umzusetzen. Ein Arbeitsverbot wäre ein großer Schritt rückwärts. Es wäre widersinnig, seitens der Behörden, den Schweizer Reisenden einerseits Plätze zur Verfügung stellen zu wollen, ihnen aber andererseits die Arbeit zu entziehen. Solche Maßnahmen sind keine Lösungen. Dieses Arbeitsverbot würde seine Opfer zu Arbeitslosen machen, was dazu führen würde, dass sie um Sozialhilfe bitten müssen. Dieses Arbeitsverbot wäre verfassungswidrig, weil es im Gegensatz steht zum Artikel 27 der Bundesverfassung.
(Art. 27 Wirtschaftsfreiheit: 1 Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet. 2 enthält die freie Wahl von Beruf, freien Zugang zu einer lukrativen privaten Wirtschaftstätigkeit und ihr freie Ausübung.) Darüber hinaus würde dieses Verbot den Artikel 4 und 5 der Verfassung der Menschenrechte sowie der Konvention 111 der internationalen Arbeitsorganisation verletzen. Wir verlangen vom Berner Regierungsrat, diesen völlig ungerechtfertigten, diskriminierenden und nomadophobischen Vorschlag zurückzunehmen und darauf zu verzichten, da es klar ist, dass er erstellt wurde, um die Arbeit des nomadischen Volkes zu verhindern.


Für Fragen und weitere Informationen kontaktieren Sie unser Sekretariat unter:

.

E-Mail: union.nomad.swiss@gmail.com

 

Freundliche Grüsse

Sekretariat der Union der Vereine und der Vertreter der Schweizer Nomaden

Verbot von Asphaltier-Trupps: Fahrende «schockiert»

Schweizer Fahrende sind erbost über die Forderung des Berner Regierungsrates, Reisenden gewisse Tätigkeiten zu untersagen und sie damit arbeitslos zu machen.

Schweizer Fahrende gehen mit dem Berner Regierungsrat hart ins Gericht. Dieser wolle ihnen Bauarbeiten wie das Teeren von Vorplätzen verbieten und sie so zur Arbeitslosigkeit verdammen.

Das angestrebte Verbot wäre eine «völlig ungerechtfertigte und diskriminierende Massnahme», mahnen mehrere Fahrenden-Organisationen in einem gemeinsamen Communiqué vom Wochenende. Zudem wäre das Arbeitsverbot aus ihrer Sicht verfassungswidrig.

Den Zorn der Fahrenden auf sich gezogen hat der Berner Regierungsrat mit seiner Antwort auf eine Vernehmlassung. Der Bund will die Verordnung über das Reisendengewerbe verschärfen und den Fahrenden gewisse Dienstleistungen untersagen.

Streit bei Bauarbeiten

Der Berner Regierungsrat geht einen Schritt weiter und fordert, dass Arbeiten des Bauhaupt- und Baunebengewerbes verboten werden. Seit einiger Zeit böten Fahrende ja auch Maler- oder Belagsarbeiten an, beispielsweise das Teeren von Vorplätzen und Zufahrten. Solche Angebote verursachten regelmässig Probleme, schreibt die Berner Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort, die am Donnerstag publiziert wurde. Leistungen würden ohne die erforderliche Bewilligung erbracht und Umweltvorschriften verletzt.

Schweizer Fahrende wehren sich

Probleme gebe es nur mit ausländischen Reisenden, entgegnen die Schweizer Fahrenden-Organisationen. Diese durchquerten die Schweiz, praktizierten in den angesprochenen Geschäftszweigen und kehrten in ihr Land zurück. Schweizer Fahrende hingegen verfügten über die erforderlichen Bewilligungen und respektierten die Umweltgesetze.

Die angesprochenen Geschäftsbereiche gehörten zu ihrer Kultur. Den Kunden böten sie ihre Telefonnummern und Adressen an - wenn ein Problem vorliege, seien sie leicht zu kontaktieren. Daher sei es völlig abwegig, wegen Problemen mit ausländischen Fahrenden eine diskriminierende Kollektivstrafe einzuführen.

In der Vergangenheit hätten die Behörden immer wieder versucht, die nomadische Lebensweise zu beseitigen. Ein Arbeitsverbot wäre ein weiterer Schritt in diese Richtung, befürchten die Fahrenden. Es sei widersinnig, wenn die Behörden einerseits nach Plätzen für Fahrenden suchten und diesen anderseits die Arbeit entziehen wollten.

Gossau SG will keine Schweizer Jenischen zu Gast

Gossau lehnt Durchgangsplatz für Jenische ab und zieht damit gleich mit den restlichen Gemeinden des Kantons.

Wir Jenischen müssen im Kanton St. Gallen weiter auf den ersten Durchgangsplatz warten: Die Stimmberechtigten von Gossau haben einer Initiative für die Umzonung eines Grundstücks am Stadtrand deutlich abgelehnt.

2302 Stimmberechtigte sagten Ja, 3063 stimmten Nein, wie die Gossauer Stadtverwaltung am Sonntag mitteilte. Das entspricht einem Nein-Stimmenanteil von 57 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 45,1 Prozent.

Nach einem gescheiterten Versuch in Thal gibt es nun auch in Gossau keinen Halteplatz für Jenische mit rund zehn Plätzen. Dafür wäre eine Umzonung des Grundstücks von der Industrie- in die Intensiverholungszone nötig gewesen.

Das Gossauer Stadtparlament hatte die Umzonung im vergangenen September mit 18 zu 12 Stimmen abgelehnt. Mit einer Initiative wehrte sich ein überparteiliches Komitee gegen den Entscheid des Parlaments, sammelte über 1000 Unterschriften und setzte eine Abstimmung durch.

Schweizer Jenisches ollen im Kanton St.Gallen sechs regionale Durchgangsplätze erhalten. Die Regierung verabschiedete 2006 ein entsprechendes Konzept. Zehn Jahre später gibt es immer noch keinen offiziellen Durchgangsplatz. Der Kanton setzt derweil auf provisorische Plätze.

 

Uns wurden anfangs April 6 profisorische Plätze zugesichert vom Kanton St.Gallen (Beweise vorhanden in Form von Tonaufnahmen mit Hr. Hochreutener Geschäftsführer VSGP). Bis jetzt fand 1 einziger Augenschein statt in Waldkirch SG wo wir als Spielball benutzt wurden. Der politische Wille ist einfach nicht da.

 

Lieber Kanton St. Gallen: Es ist nicht ein wollen sondern ein müssen auf Befehl von Bundes Bern. Wir ziehen es in betracht den Kanton St. Gallen als ersten Kanton in der Schweiz einzuklagen wegen nicht einhaltung des Rahmenübereinkommens vom 1. Februar 1995

Juristisch haben wir das weitere vorgehen schon abgeklärt.

 

• Die Schweiz hat am 21. Oktober 1998 das Rahmenübereinkommen des Europarats vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten (SR 0.441.1) ratifiziert. In seiner Botschaft vom 19. November 1997 an das Parlament (BBl 1998 1293, FF 1998 1033) hat der Bundesrat ausdrücklich festgehalten, dass die schweizerischen Fahrenden die Jenische und Sinti eine nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens bilden. Damit verpflichtet sich die Schweiz, die Bedingungen zu fördern, die es den Angehörigen nationaler Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln.

 

Es Grüsst

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Mouvement des Voyageurs Suisses

Luzern 2016

Anmeldungsformular von unserem neuen Durchgangsplatz - Kriens Kanton Luzern

Platzmiete pro Nacht 15.-Fr. Kinderwagen gratis, inklusive Strom, Wasser und WC (Anhänger). Abfall - Kehricht mit Gebührensäcke á 1.70Fr. 3 Container stehen zur Verfügung.


28.04.2016 bis 31.10.2016
Nutzungsordnung von unserem neuen temporären Durchgangsplatz - Kriens Kanton Luzern

Dieser temporärer Durchgangsplatz dient als Übergangslösung. Es wird wärend dieser Zeit, gemeinsam mit uns, eine provisorische Anschlusslösung gesucht.


Aktuell:

Wir sagen Danke

 

Am 16. April 2016 fuhr unser Verein Bewegung der Schweizer

Reisenden, mit über 200 Fahrzeugen Inklusiv ca. 60 Wohnwagen, von verschiedenen

Orten her Richtung Luzern. Zahlreiche fahrende wie auch sesshafte Jenische beteiligten

sich an unserem Konvoi, um unsere Rechte als ethnische anerkannte nationale

Minderheit der Schweiz, auch im Kanton Luzern einzufordern.

Wir stationierten uns auf dem Schlund Areal in Kriens,

dessen Boden zur Stadtreserve Luzern gehört.

Schnell war die Polizei vor Ort und nahm unser

Forderungsschreiben in Empfang.

Innert wenigen Minuten kam Herr Lütolf (Stadt Luzern, UVS). Er

war sehr freundlich und hilfsbereit, Herr Lütolf zeigte Verständnis für unsere

Anliegen. Er sicherte uns zu, eine Sitzung mit den Verantwortlichen

baldmöglichst zu organisieren.

Bereits am Montag 18. April 2016 um 13.45Uhr fand dieses

Treffen statt.

 

Wir trafen uns mit der Delegation:

­

Adrian Borgula,

Stadtrat

­ Stefan Christen,

Baudirektion/Immobilien, Leiter Finanzliegenschaften-Management

­Cüneyd Inan,

KANTON LUZERN, Raum und Wirtschaft (rawi), Raumentwicklung, Fachleiter

Orts- und Regionalplanung;

Abteilungsleiter Stv.,

­ Cyrill Wiget,

Gemeindepräsidium Kriens

­ Pius Zängerle,

Präsident Gemeindeverband LuzernPlus (gemäss aktuellem Kantonalem Richtplan ist

der Entwicklungsträger LuzernPlus für die Thematik zuständig).

-Mario Lütolf, Leiter Stadtraum und Veranstaltungen

(Koordination)

 

Unsere Forderungen wurden zur Kenntnis genommen.

Wir bekamen nie das Gefühl, unerwünscht zu sein. Der

Tägliche kontakt verlief immer positiv.

Am Freitag 22.April 2016 wurden wir Informiert das ein

geeignetes Grundstück gefunden wurde.

Am Mittwoch 27.April 2016 Nachmittags fand der Umzug auf das

Coop Areal Nidfeld in Kriens statt.

Darum möchten wir uns bei allen involvierten Instanzen

bedanken für das rasche und unkomplizierte handeln, wie auch dem Langeigentümer

Coop. Der uns das Provisorium nun bis Ende Oktober zur Verfügung stellt.

Wir freuen uns darauf, aktiv an der entstandenen

Arbeitsgruppe teilzunehmen. Wir sind zuversichtlich das wir im Kanton Luzern

unsere Ziele mit dieser Arbeitsgruppe erreichen werden.

 

Bei Folgenden Instanzen bedanken wir uns besonders:

LuzernPlus

Raumentwicklung Luzern RaWi

Kanton Luzern

Gemeinde Kriens

Coop.

 

Alle Personen leisteten zahlreiche Überstunden, auch am Wochenende Samstag und Sonntag. Für diesen Einsatz noch ein besonderen Dank an die beteiligten Personen.

Auch auf die weitere Zusammenarbeit in den Arbeitsgruppen freuen wir uns mit Zuversicht das etwas erreicht wird.

Recht herzlich bedanken wir uns auch bei unserem Jenischen Volk für den grossen Zusammenhalt und für das Vertrauen.

 

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisses

 

Kundgebung, der Bewegung der Schweizer Reisenden/ Mouvement des Voyageurs suisses.

 

Es handelt sich um eine friedliche Kundgebung des schweizerischen, jenischen Volkes -> Schweizer Stimmbürger. Es werden keine Passanten bedroht oder belästigt, und es wird kein Sachschaden entstehen. Es wird auf jegliche Provokation verzichtet.

 

Das jenische Volk sieht einer ungewissen Zukunft entgegen. Die vorhandenen Durchgangsplätze reichen bei weitem nicht aus, und die zuständigen Behörden/ Raumplanung, nehmen Ihre Arbeit oft nicht effizient wahr, und dies seit Jahrzehnten!

 

Wir sehen dies als perfide Ausdrucksform unsere Kultur zu eliminieren, indem eine langsame, unabdingbare Assimilation stattfindet.

 

Die fahrende Lebensweise ist kein «hiper Lifestyle», sondern eine Existenzgrundlage!

 

Des Weiteren verweisen wir auf die bestehende Gesetzesgrundlage:

 

Nach Art. 3 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes sind die Siedlungen nach den Bedürfnissen der Bevölkerung auszugestalten. Dazu gehören auch die Bedürfnisse der Fahrenden. In diesem Kontext ist der Bundesgerichtsentscheid vom 28. März 2003 (BGE 129 II 321) hervorzuheben. Das Bundesgericht anerkennt in diesem Entscheid das Recht der Fahrenden auf angemessene Stand- und Durchgangsplätze und statuiert, dass diese bei der Raumplanung vorgesehen und gesichert werden müssen. Auf Bundesebene hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass die Stellung der Fahrenden weiter gestärkt werden sollte

 

Forderungen:

  • Zwei bis vier provisorische Durchgangsplätze im Kanton Luzern ab sofort. Verteilt auf die verschiedenen Regionen.

  • Zwei bis vier feste/ dauerhafte Durchgangsplätze

  • Ab sofort einen Standplatz in der Stadt Luzern

  • Eine Sitzung mit der kantonalen Raumplanungsbehörde umgehend.

 

 Der Verein fordert vom Kanton Luzern eine schriftliche Bestätigung, dass die aufgeführten Forderungen umgesetzt werden.

 

Wir würden einen direkten, verbalen Austausch/ Konversation mit Bundesrat Herr Alain Berset begrüssen. Damit wir ihm das reale, fahrenden, jenische Leben zeigen können, und nicht eine gekünstelte, aufgesetzte Version in Form einer gestellten Feckerchilbi (diesjährig in Bern), die ausschliesslich für eigenen Profit ausgerichtet wird, und mit der realen, fahrenden Lebensweise nicht annähernd etwas zu tun hat!

 

 Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Mouvement des Voyageurs Suisses

Durchgangsplatz Effretikon 1. - 17. April 2016

Aus aktuellem Anlass /Situation, treffen wir uns in diesem  Jahr auf dem Areal/ Platz Eselriet in Effretikon. Aufenthaltsdauer vom 01. April bis 17. April 2016.
Es wird wieder ein Tag der offen Türe stattfinden. Der Preis pro Gespann, ist abhängig von der Teilnehmerzahl. Dieser wird sich zwischen 10 CHF und 15 CHF / Tag bewegen. Inbegriffen im Preis: Strom, Wasser, Mulde, WC 
Es sind alle herzlich willkommen.

 

En raison d'événements concernant la situation actuelle, nous nous rencontrons l'année prochaine sur la place de Eselriet/ Effretikon. Durée de séjour du 01 avril au 17 avril 2016.
Il y aura de nouveau un journée porte ouverte. Le coût par caravane sera en fonction du nombre de participants. Il faut compter entre 10 CHF et 15 CHF par jour. Inclus dans le prix: électricité, eau, déchets, WC
Nous nous attendons à une grande participation.

 

Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.
Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisse.

Wir der Verein BSR-MVS sagen Danke und gleichfalls!

So so der Bauer muss sehen das wir uns einig sind. Wir dürfen aber nicht sehen was für Projekte (Fekker-Chilbi) hinter unserem Rücken an Land gezogen werden. 70000.- Kulturgelder plus etliche andere Sponsoren wollen die Fekker-Chilbi Sponsoren für ein einziges Wochenende. So haben wir das aber nicht verstanden, Einigkeit heisst das man über solche projekte Informiert wird und nicht einfach Ignoriert. Wir werden jetzt angegriffen das wir uns nicht an die vereinbarungen halten. Wir sagen Danke und gleichfalls. Es steht auch im Protokol, Gesamtprojekte sollen mit anderen besprochen werden. Wir haben aber alles von der Zeitung erfahren, weiter steht Projekte DIE ALLE JENISCHEN BETREFFEN müssen besprochen werden.

Ok wir geben es ja zu das es schwer ist uns das  so zu verkaufen das 70000.- nötig sind für ein Wochenende ohne zu denken das jemand die hohle Hand macht. Aber man hat ja uns auch nichts gesagt.

Wieso könnt Ihr nicht einfach mal einen Platz eröffnen dann wäre auch nicht immer so eine Kritik unserseits. Die BSR-MVS gibt es seit 2014 und wir haben aus eigener Kraft mehrere Plätze erschaffen.

Uns geht es nicht darum die Radgenossenschaft zu zerstören sonder das Ihr endlich mal Plätze für uns Reisende verwirklicht. Aber wir sind auch ehrlich solange dieser President an der Spitze ist wird sich nichts ändern. 

 

Es grüsst

BSR-MVS

 

Stellungnahme
Am 6. Januar 2016 wurde im Grauholz von Organisationen der Jenischen, Sinti und Roma beschlossen, dass keine öffentlichen Angriffe auf Facebook oder Internet gegen Organisationen oder Personen mehr erfolgen dürfen. Es kann intern gestritten und diskutiert werden, aber nicht nach aussen. Die Vereinbarung wurde mit Handschlag und Unterschrift bestätigt. Die Bewegung Schweizer Reisende hat sich nicht an diese Vereinbarung gehalten, die sie unterschrieben hat. Wir verurteilen das solidarisch. Verabredungen haben in der Tradition der Jenischen, Sinti und Roma klar Geltung, es darf keinen Wortbruch geben. Die beteiligten Organisationen veröffentlichen hier nach gemeinsamem Beschluss das Protokoll der Grauholz-Sitzung.
Einstimmig verabschiedet an der Generalversammlung der Radgenossenschaft vom 5. März 2016 mit ausdrücklicher Zustimmung von
Evangelische Zigeunermission
Verein Schäft qwant
Cooperation jenische Kultur
Naschet Jenische

Verband Sinti und Roma

Boykott Fekkerchilbi 2016 in Bern

Für einen solchen Anlass, liesen wir uns nicht verhaften! Mit diesem Anlass wird weder unsere Kultur, noch unsere Lebensweise gezeigt! Geschweige denn handelt es sich um Aufklärungsarbeit! Wir sagen stopp, zur Eigenbereicherung! Darum boykottieren wir diesen Anlass! Verein Bewegung der Schweizer Reisenden/ Mouvement des Voyageurs suisses.

Hier der link aus der die Informationen stammen:

Kanton St. Gallen:                                                                       Der Ball kommt ins rollen

Nach Sitzungen mit der Raumplanungsbehörde SG und der VSGP sind wir einen entscheidenden Schritt weiter gekommen in sachen Provisorische Durchgangsplätze im Kanton St.Gallen. Wir werden uns weiter bemühen für eine gute zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und unserem Verein.

Hier zur Einsicht der Brief der Vereinigung der St.Galler Gemeindepresidenten/innen VSGP


BSR-MVS

Nein zum Verrat und zur Geldpolitik der Cooperation Jenische Kultur.

NEIN zum Verrat und NEIN zur Geldpolitik.


NEIN zu diesem Projekt von Venanz Nobel Cooperation Jenische Kultur, gegründet von der Radgenossenschaft und Schäft Qwant.
Einmal mehr interessant wie wir als Verein, wie Begebenheit (Demo Bern) benutzt werden, um die Einleitung eines weiteren Projektes zu gestalten. Im gleichen Atemzug, werden wir aber auch gleich wieder als aufmüpfig, und rebellierend bezeichnet?
Anstatt sich um das wirklich, real bestehende Problem; eingegrenzter, bis hin zum fehlendem Lebensraum (Stand- und Durchgangsplätze), zu kümmern, schreibt man sich auf die Fahne: Jenische Lebenswelten eine ethnographische Spurensuche!
Einmal mehr stellen sich folgende Fragen;


1: Was soll das ?
2: Für wen soll sich dieses Projekt schlussendlich, als nützlich erweisen ?
3: Wieso werden ständig solche Projekte auf unseren Rücken ausgetragen, ohne nachzufragen ?
4: Wieso wird JEDER einzelne von unserem Volk, weiterhin als Produkt gebraucht wie missbraucht ?
5: Wieso wird der bestehende Platzmangel/ fehlender Lebensraum (Stand- und Durchgangsplätze), weiterhin tapfer ignoriert ?
Stattdessen werden solche irrelevanten Projekte insziniert !
6: Wieso werden wir alle Jenischen, wieder einmal mehr als Produkt verkauft ?
7: Wieso werden weiterhin Gelder sinnlos verschleudert ?


-> Wir bitten die Macher des Projektes uns als Verein endlich in Ruhe zu lassen, und unserer Autonomie Rechnung zu tragen!
-> Wir heissen solche Projekte nicht gut, und unterstützen es in keinster Art und Weise!
-> Wir empfinden es als infam, dass wir als Verein missbraucht werden, um solche Projektet einzuläuten/ erklären!
-> Wir sprechen uns vehement dagegen aus, dass man unser Volk, ALLE Jenischen wie jeden Einzelnen von uns als Produkt missbraucht! Um Daten und Zahlen zu sammeln und Öffentlich zu dokumentieren.
-> Wir sprechen uns gegen jegliche DATENSAMMLUNGEN aus, um damit die EIGENBEREICHERUNG zu fördern!

 

Info: Kanton Baselland

Info - Kanton BL
Unser Verein ist in Kontakt mit dem Kanton BL.
Diesen Sommer hatten wir eine Sitzung in Liestal BL, wir wurden eingeladen von Herr Brunner....
Begründung; Liestal sucht einen neuen Ansprechpartner.

Während der Sitzung wurde uns mitgeteilt, dass die Behörden von BL eine Sitzung mit der Radgenossenschaft organisiert hatten, die aber an diesem Termin unentschuldigt nicht erschienen sind.
Das geht ja wohl gar nicht!!! Ein Kanton will Plätze machen und die Subventionierte Radgenossenschaft geht nicht mal hin!?! Dies ist eine weitere Enttäuschung!!!
Wir sind jetzt aktiv und werden euch auf dem laufenden halten.
Ps. Unser Ziel ist auch dass die Durchgangsplätze das ganze Jahr geöffnet sind. Da es sicher auch Reisende gibt die gerne im Kanton BL überwintern würden.
Auch unser Ziel ist min. ein Standplatz im Kanton BL zu erreichen. Womit auch Sesshaft gewordene wieder eine Möglichkeit hätten auf einen solchen Standplatz zu ziehen.
Unser Verein BSR-MVS ist für alle da, ob sesshaft oder reisend, wir alle sind ein Volk, so ist es und so wird es auch immer bleiben.
Vielen Dank für euer Vertrauen.

Zusammenfassung Kanton Bern 2015


- INFO- KANTON BERN:
Die letzte, von insgesamt sieben Sitzungen, hat gestern stattgefunden. Alle Plätze wurden reflektiert, und evaluiert.


Zusammenfassung:
1. Die Benutzung/ Auslastung der einzelnen Plätze 2015.
2. Eventuelle Preisanpassungen 2016.
3. Mögliche Benutzbarkeit 2016.
Im allgemeinen waren die Feedbacks durchwegs positiv seitens der Behördenvertreter. Detaillierte Informationen/ Konditionen, aller Plätze im Kanton Bern, erfahren wir Mitte Januar 2016. Wir geben Diese dann umgehend bekannt.
Die Radgenossenschaft zieht in Erwägung, im September 2016 auf dem Platz Wölflistrasse, die Feckerchilbi abzuhalten, sofern der Platz 2016 zur Verfügung steht. Wir sprechen uns gegen dieses Vorhaben/ Absicht aus.

Zusammenfassung Raumplanungsbehörde St.Gallen 2015

23.11.2015 Brief von St.Gallen
Zur Einsicht:
Protokoll letzte Sitzung vom 13.11.2015 mit der Raumplanungsbehörde Kanton St.Gallen.
Die Punkte, wie Lösungsvorschläge der BSR/MVS wurden integriert. Laut mündlichen Versprechen, finden ab Januar 2016 Augenscheine mit der BSR-MVS statt, für potenziell, geeignete Plätze im Kanton. Dies auf Hinweis, wie Vorschlag seitens der BSR-MVS. Modell Kanton Bern. Lassen wir uns überraschen.


13.11.2015 Treffen Raumplanung St.Gallen

Kanton St.Gallen
Am Freitag 13.11.2015 von 16.00 bis 18.30 Uhr hat eine Sitzung im Baudepartement Kanton St.Gallen Stattgefunden.
Anwesend war die BSR-MVS mit 5 Personen. ...
Anwesende seitens der Behörden:
Frau Cornelia Sutter (Siedlungsplanerin Kantonale Planung)
Herr Willi Haag (Bauchef/Vorsteher)
Herr Ueli Strauss (Amtsleiter AREG, Amt für Raumentwicklung Geoinformation im Kanton St.Gallen)
Anfänglich nach einigen hin und her, mit Schreiereien und Behauptungen von der seite der Behörde, konnten sie sich dann dennoch einigen das die Intensive suche nach Provisorischen Plätzen ihren Anfang findet.
Bis ende Januar 2016 werden sie ihnen bescheid geben. Wie weit sie bei der Suche sind. Evtl. schon mit ersten besichtigungs vorschlägen die dann mit der BSR-MVS stattfinden werden.

Forderungsschreiben an den Kanton St.Gallen

 

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Mouvement des Voyageurs Suisses

 

Unsere Forderungen an den Kanton St.Gallen 2016

 

Wer Sind wir?

Wir sind Jenische, die eine fahrende Lebensweise führen saisonal, oder während des ganzen Jahres. Auf Bundesebene werden wir als; anerkannte Minderheit deklariert. Wir selber verstehen uns als Volk, das schon immer in Europa, wie auch in der Schweiz beheimatet war, und ist. Es mag anmutend klingen, das Wort beheimatet, aber unsere fahrende Lebensweise widerspricht dieser Tatsache nicht. Wir sehen einer ungewissen Zukunft entgegen, da immer mehr Lebensraum in Form von Durchgangs- wie Standplätze verschwindet. Wir sind uns bewusst, dass wir nun Schritte nach vorne gehen müssen, um auf unser Anliegen aufmerksam zu machen.

Rechtliches Gefäss; Wir sind ein statutenkonformer Verein, der sich im November 2013 gegründet hat, bedingt durch die Problematik; fehlende, wie nicht existierende Durchgangs- Standplätze. 2014 haben wir in Bern die Allmend besetzt, 2015 das Hardturmareal in Zürich und sind bewusst vor den Medien in Erscheinung getreten, damit wir uns erklären, und vorstellen können. Die Aufklärungsarbeit sehen wie als einen der Eckpfeiler unserer Arbeit an. Wir haben in dieser Zeit 8 provisorische Durchgangsplätze in 4 Kantone (BE,JU,TI,ZH) eröffnen können.

 

Was wollen wir?

Im Raumplanungsgesetz mitunter integriert ist, dass jeder Kanton ein gewisses Kontingent an Durchgangs- wie Standplätze zur Verfügung stellen muss. Leider entspricht dies bei weitem nicht der Realität. Wir werden dauernd mit leeren Versprechungen vertröstet, und wir sehen uns leider gezwungen wieder die Vorschlaghammermethode anzuwenden, um unser legitimes Recht einzufordern! Auch der Kanton St.Gallen hat bis anhin seine Soll bei weitem nicht erreicht. Aktuell existieren im gesamten Kanton St.Gallen null offizielle Durchgangsplätze, und null offizielle Plätze für Transitfahrende.

St. Gallen braucht definitiv eine Demo! Es fehlt an Willen, seitens der Behörden! Im Kanton St. Gallen müssen wir unser Recht einfordern, sonst gibt es keinen Lebensraum für unser Volk! Es braucht sofort provisorische Durchgangsplätze, die ohne das reguläre Stimmvolk realisiert werden können! Provisorische Plätze können im Laufe der Zeit, zu definitiven Plätzen umgewandelt werden.

Wenn die Mehrheitsbevölkerung über eine Minderheit abstimmt, dann hat dies IMMER einen Charakter von Rassismus!

Gerne wird bei jedem Kanton die Verantwortung an die nächst bessere Instanz abgegeben, um sich nicht konfrontieren zu müssen, mit der bestehenden Problematik oder wie im Kanton St.Gallen mit Volksabstimmungen. Wir setzen uns ein, damit unsere Kinder eine reale Chance erhalten, unsere Lebensweise weiterführen zu können.

 

Forderungen konkret:

 1. Ab 1. April 2016 befahrbare 6 gantzjährige provisorische Durchgangsplätze im Kanton St.Gallen.

Verteilt in den Regionen: Stadt St.Gallen, Wil, Reihntal, Sarganserland und Linthgebiet.

 

2. Mindestens ein Transitplatz für ausländische Fahrende.

 

3. Wir fordern eine Krisensitzung mit der Raumplanungsbehörde aus dem Kanton St.Gallen.

 

Es sind Forderungen die machbar sind. Geht nicht, gibt’s nicht!

http://www.sg.ch/home/bauen__raum___umwelt/raumentwicklung/durchgangsplaetze.html

 

3.8.2015 Neueröffnung Durchgangsplatz Zürich-Altstetten

Mit vereinten Kräften haben die Schweizer Jenischen ihrem neuen Durchgangsplatz in Zürich-Altstetten am Freitag den letzten Schliff verpasst. Will heissen: Sie haben ihn gekiest. «Jenische aus der ganzen Schweiz sind gekommen, um zu helfen.

 

Der Platz ist ab sofort befahrbar. Am 8.8.2015 ist Tag der offenen Tür, es sind alle herzlich eingeladen bei Bier und Wurst den Platz einzuweihen.

 

Konditionen:

Preis: 12.- pro Wohneinheit (Kinderwagen; Anhänger und Auto inkl.) 

Der Platz muss an einem Automaten vorbezahlt werden.

Dauer: Sommermonate maximal 1 Monat, Wintermonate maximal 5 Monate

Infrastruktur: Strom mit Münzautomat (26 Rp./KW),

Wasser, Toiletten und Abfallentsorgung ist in der Tagespauschale inbegriffen.

Depot: Nein

 

Wir danken der Stadt Zürich für das rasche Handeln nach der Demo auf dem Hardturm und das sie uns Jenischen Lebensraum zu verfügung stellt.

 

 

Demo 2015: Hardturm Zürich

DIE BEWEGUNG DER SCHWEIZER REISENDEN INFORMIERT:

 

Orientierung:

Folgende Forderungen wird die BSR-MVS an die Stadt Zürich stellen. 

 

1. ein provisorischer Durchgangsplatz, nahtlos benutzbar an die Besetzung des Hardturmareals. 

 

2. ein weiterer Winterstandplatz in der Stadt Zürich . 

 

3. kantonale Ebene: ein weiterer Durchgangsplatz im Kanton Zürich. Dies wird in schriftlicher Form bei der Stadt Zürich eingereicht.

Wer Sind wir?

 

Wir sind Jenische, die eine fahrende Lebensweise führen saisonal, oder während des ganzen Jahres. Auf Bundesebene werden wir als; anerkannte Minderheit deklariert. Wir selber verstehen uns als Volk, das schon immer in Europa, wie auch in der Schweiz beheimatet war, und ist. Es mag anmutend klingen, das Wort beheimatet, aber unsere fahrende Lebensweise widerspricht dieser Tatsache nicht. Wir sehen einer ungewissen Zukunft entgegen, da immer mehr Lebensraum in Form von Durchgangs- wie Standplätze verschwindet. Wir sind uns bewusst, dass wir nun Schritte nach vorne gehen müssen, um auf unser Anliegen aufmerksam zu machen.

Rechtliches Gefäss; Wir sind ein statutenkonformer Verein, der sich im November 2013 gegründet hat, bedingt durch die Problematik; fehlende, wie nicht existierende Durchgangs- Standplätze. Letztes Jahr haben wir in Bern die Allmend besetzt, und sind zum ersten Mal bewusst vor den Medien in Erscheinung getreten, damit wir uns erklären, und vorstellen können. Die Aufklärungsarbeit sehen wie als einen der Eckpfeiler unserer Arbeit an.

 

Was wollen wir?

 

Im Raumplanungsgesetz mitunter integriert ist, dass jeder Kanton ein gewisses Kontingent an Durchgangs- wie Standplätze zur Verfügung stellen muss. Leider entspricht dies bei weitem nicht der Realität. Wir werden dauernd mit leeren Versprechungen vertröstet, und wir sehen uns leider gezwungen die Vorschlaghammermethode anzuwenden, um unser legitimes Recht einzufordern! Auch der Kanton Zürich hat bis anhin seine Soll bei weitem nicht erreicht, und es werden Plätze publiziert, die schlicht und einfach nicht existent sind! Aktuell existieren im gesamten Kanton Zürich zwei Durchgangsplätze, wobei einer als fast unzumutbar einzustufen ist. Gerne wird bei jedem Kanton die Verantwortung an die nächst bessere Instanz abgegeben, um sich nicht konfrontieren zu müssen, mit der bestehenden Problematik. Dies auch hier im Kanton, wie in der Stadt Zürich. Wir setzen uns ein, damit unsere Kinder eine reale Chance erhalten, unsere Lebensweise weiterführen zu können. 

 

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisses

16.03.2015 Medienmitteilung Kanton Bern

Medienmitteilung 

Provisorische Durchgangsplätze für Fahrende 

Im Kanton Bern stehen den Schweizer Fahrenden ab dem Frühling 2015 fünf proviso-rische Durchgangsplätze zur Verfügung. Die Plätze befinden sich wie bereits im Jahr 2014 in Bern, Biel, Sumiswald und Rohrbach sowie neu in Matten bei Interlaken. Im Juni 2015 wird zudem der neu sanierte Durchgangsplatz in Thun wiedereröffnet.

 

Ende April 2014 machten Schweizer Jenische im Rahmen eines Protestcamps auf den Mangel an Durchgangs- und Standplätzen in der Schweiz aufmerksam. Der Kanton Bern suchte daraufhin in Zusammenarbeit mit den Regierungsstatthaltern, den Gemeinden und der Bewegung der Schweizer Reisenden nach provisorischen Durchgangsplätzen.

Innert kurzer Zeit konnten von Mai bis November 2014 fünf provisorische Durchgangsplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Erfahrungen im Betrieb der Plätze in Rohrbach, Bern und Biel waren sehr positiv. Die Plätze in Sumiswald und Interlaken wurden durch die Fahrenden nicht genutzt, da sie erst spät in der Reisesaison eröffnet werden konnten.

Provisorische Durchgangsplätze in fünf Gemeinden

Für das Jahr 2015 stellt der Kanton Bern in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und der Be-wegung der Schweizer Reisenden wiederum provisorische Durchgangsplätze zur Verfügung. Es handelt sich dabei um folgende Standorte:


Bern (Wölflistrasse): 20 Stellplätze, Grundstück im Eigentum des Kantons mit Baurecht zugunsten der Einstellhalle Wankdorf-Allmend AG (EWAG), steht zur Verfügung vom 11. Mai – 27. September 2015 (mit allfälligen Unterbrüchen bei Grossveranstaltungen).

Tag:15.-  Depot:150.-

 

Biel (Bözingenfeld): 20 Stellplätze, Grundstück im Eigentum der Gemeinde, steht zur Verfügung vom 1. März – 31. Oktober 2015.

Tag:15.-  Depot:150.-

 

Sumiswald (Eisplatz Grünen): 5 Stellplätze, Grundstück im Eigentum der Gemeinde, steht zur Verfügung vom 1. März – 31. Oktober 2015.

Tag:15.-  Depot:150.-

 

Rohrbach (Alte Sagi): 20 Stellplätze, Grundstück in Privateigentum, steht zur Verfügung vom 1. April – 31. Mai 2015, anschliessend wird das Areal für den Bau einer Kletterhalle anderweitig genutzt. 

Tag:15.-  Depot:150.-

 

Matten b. I. (Bönigerstrasse): 15 Stellplätze, Grundstück im Eigentum von armasuisse, steht zur Verfügung vom 1. April – 30. September 2015.

Tag:15.-  Depot:150.-

 

Der Kanton übernimmt die Erstellungskosten für die provisorischen Durchgangsplätze. Für den Betrieb sind primär die Standortgemeinden zuständig. Dazu erlassen sie eine Platzordnung. Diese regelt die An- und Abmeldung, die Benützung sowie die Benützungsgebühren des Platzes.

 

Sanierung Durchgangsplatz in Thun Allmendingen

 

Der seit 1990 existierende Durchgangsplatz in Thun Allmendingen wird im Frühjahr 2015 sa-niert. Dadurch wird er von einem bisher nur saisonal zu einem ganzjährig benutzbaren Durchgangsplatz aufgewertet. Das vom Gemeinderat Thun vorgelegte Projekt sieht Stellplätze für 15 Wohneinheiten inklusive den dazugehörigen Infrastrukturanlagen vor. Der Kanton übernimmt die Investitionskosten von 435'000 Franken. Der sanierte Platz wird den Fahrenden voraussichtlich ab Mitte Juni 2015 zur Verfügung gestellt. Die weiteren bereits bestehenden Durchgangsplätze befinden sich in Ins und Brienz (je fünf Stellplätze).

 

Suche nach definitiven Lösungen

Der Regierungsrat erteilte im Mai 2014 der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion den Auftrag, drei bis fünf neue Durchgangs- oder Standplätze für Jenische und ein bis zwei Transitplätze für ausländische Fahrende zu schaffen und zu sichern. Der Kanton Bern sucht aktuell insbesondere auf Grundstücken von Bund und Kanton nach geeigneten Standorten unter Einbezug der Standortgemeinden. Wegen der damit verbundenen Planungsverfahren stehen diese frühestens in zwei bis drei Jahren zur Verfügung. Zu gegebener Zeit wird der Kanton Bern über die vorgesehenen Standorte informieren.


9.03.2015  Neuer Durchgangsplatz Matten bei Interlaken

Wir sagen Danke der Gemeinde Matten bei Interlaken.

Der neue provisorische Durchgangsplatz ist das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit vom dem Kanton Bern und unserem Verein BSR-MVS.

 

Sehr schönes Video

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Zeit für ein Danke

 

Wieder ein Stück Weg hinter uns gelassen,

Zeit, das ein und andere abzuschliessen.

Vergangenes wertschätzen, 

das Gute weiterleben lassen,

aus dem Schlechten lernen.

Mit dem kleinen Wort Danke

grosses aussprechen

und damit im Guten

den Weg nach vorne gehen.

 

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / 

Association Mouvement des Voyageurs Suisses