Vernehmlassung:
Eröffnet: 28.06.2017
Frist: 06.09.2017
3.4 Verordnung über das Gewerbe der Reisenden Im Rahmen der Teilrevision des Ausländergesetzes (AuG) beschloss das Parlament in der Herbstsession 2016 auch eine Ergänzung des Bundesgesetzes über das Gewerbe der Reisenden (SR 943.1; nachfolgend Gesetz). Nach dem neuen Artikel 4 Absatz 3bis des Gesetzes kann die Reisendengewerbebewilligung verweigert oder entzogen werden, wenn die gesuchstellende Person die öffentliche Ordnung gestört hat, namentlich indem sie unrechtmässig private oder öffentliche Grundstücke besetzt hat. Es kommt immer wieder vor, dass vor allem ausländische Reisende Grundstücke ohne Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin besetzen oder bei der Ausübung von Bau- und Unterhaltsarbeiten Umweltvorschriften verletzen. Die neue Bestimmung soll zukünftig in solchen Fällen den Entzug oder die Verweigerung der Bewilligung ermöglichen, auch wenn keine strafrechtliche Verurteilung im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vorliegt. Eine Konkretisierung dieser Bestimmung auf Verordnungsebene ist nicht notwendig. Darüber hinaus sieht der neue Buchstabe e von Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vor, dass zukünftig mit dem Bewilligungsgesuch gegebenenfalls auch die schriftliche Einwilligung des Eigentümers oder der Eigentümerin des Grundstücks einzureichen ist, auf dem die gesuchstellende Person ihr Fahrzeug für die Nacht abstellen möchte. Diese Neuregelung bringt die Notwendigkeit mit sich, Artikel 7 der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden zu ergänzen.
Art. 7 Zu Abs. 1 Bst. e Der neue Buchstabe e in Absatz 1 übernimmt im Wesentlichen den Inhalt des geänderten Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe e des Gesetzes. Diese Ergänzung in der Verordnung dient dazu, die vom Gesuchsteller einzureichenden Dokumente auch in der Verordnung vollständig aufzuführen. Zudem soll klargestellt werden, dass sich der im Gesetzesartikel verwendete Ausdruck „gegebenenfalls“ auf den Willen des Gesuchstellers bezieht, sein Fahrzeug auf dem Grundstück des Eigentümers oder Eigentümerin für die Nacht abzustellen. Weitere Umstände müssen somit nicht hinzutreten, damit für den Gesuchsteller die Pflicht besteht, die schriftliche Einwilligung des Eigentümers oder der Eigentümerin einzureichen. Der Begriff des Eigentümers bzw. der Eigentümerin ist nicht in einem strengrechtlichen Sinne auszulegen. Aus Praktikabilitätsgründen muss auch die Einwilligung eines Nutzungsberechtigten wie Mieter oder Pächter den Anforderungen der Verordnungsbestimmung genügen. Ausserdem gilt die Pflicht zur Einreichung der Einwilligung grundsätzlich sowohl für private als auch öffentliche Grundstücke. Von den öffentlichen Grundstücken ausgenommen sind allerdings die Stand- oder Durchgangsplätze für Reisende. Diese Plätze dienen eigens dem Aufenthalt des reisenden Volkes, weshalb es nicht sachgerecht erscheint, eine zusätzliche schriftliche Einwilligung der betroffenen Gemeinde zu verlangen.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Buchs 06. September 2017
Sehr geehrter Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Anhang senden wir Ihnen unsere Stellungnahme der folgenden Vernehmlassung:
Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen)
- 3.4 Verordnung über das Gewerbe der Reisenden. (SR 943.1; Art. 7 Zu Abs. 1
Bst. e Der neue Buchstabe e in Absatz 1 übernimmt im Wesentlichen den Inhalt des geänderten Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe e des Gesetzes.
Eröffnet: 28.06.2017
Frist: 06.09.2017
……………
Besten Dank für Ihre Einladung zur oben genannten Vernehmlassung. Gerne nehmen wir vom Verein BSR-MVS dazu Stellung.
Wie wir mit Entsetzen sehen können, gehen diese Gesetzesänderungen in der … 3.4 Verordnung über das Gewerbe der Reisenden. (SR 943.1; Art. 7 Zu Abs. 1 Bst. e Der neue Buchstabe e in Absatz 1 übernimmt im Wesentlichen den Inhalt des geänderten Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe e des Gesetzes… In die falsche Richtung. Gar in die Vergangenheit des 19/20 Jahrhundert zurück. Dies wäre diskriminierend und würde wiederum zum Genozid von Schweizer Bürgern/Innen der schweizerischen ethnischen Minderheiten der Jenischen und Sinti Nomaden-Völker führen. Unsere Begründung sehen sie bitte nachfolgend.
Ihr Satz: «Es kommt immer wieder vor, dass vor allem ausländische Reisende Grundstücke ohne Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin besetzen oder bei der Ausübung von Bau- und Unterhaltsarbeiten Umweltvorschriften verletzen.» schliesst grundsätzlich einheimische Jenische und Sinti nicht aus, im Gegenteil, wir werden einfach miteinbezogen. Diese Aussage ist pauschalisierend im kollektiven Sinne. Jeder Mensch hat das Recht selbst und nicht mit einer Kollektivstrafe verurteilt zu werden. Die Schuld muss auch in diesem Falle von jedem einzelnen Menschen strafrechtlich nachgewiesen werden.
Wenn wir unsere Fahrzeuge über Nacht ohne Bewilligung auf öffentlichem Grund abstellen müssen, heisst es nicht automatisch, dass die öffentliche Ordnung gestört wird. Daher müsste dies erst strafrechtlich verurteilt werden.
Da es akut an offiziellen Haltemöglichkeiten in Form von Stand- und Durchgangsplätzen fehlt, wird unser Volk gezwungen, unsere Fahrzeuge auch manchmal ohne die erforderliche Bewilligung über Nacht abstellen zu müssen. Sehen Sie bitte den Standbericht 2015 von der Bundesstiftung Zukunft für Schweizer Fahrende: Bestand und benötigte Stand- und Durchgangsplätze.
Es ist tatsächlich so, dass Schweizer Bürger/Innen, solange die Schweiz ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, im eigenen Land gezwungen sind, manchmal ohne die erforderliche Bewilligung übernachten zu müssen. Und jetzt soll ein Gesetz geändert werden, dass Schweizer Bürger/Innen die Arbeitsbewilligung entzogen oder verweigert werden kann und dies auch noch, wenn keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. Wohin würde dies führen, wenn die Schweiz auf einmal Strafen wie die Verweigerung oder den Entzug der Arbeitsbewilligung aussprechen könnte, ohne das eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. Dies wäre eine Form von Diktatur…
Genozid (Völkermord):
Unser Volk würde zur Sesshaftigkeit gezwungen, da ja nur dann Arbeitsbewilligungen ausgestellt oder nicht entzogen würden, wenn wir immer mit Bewilligung unsere Fahrzeuge über Nacht abstellen könnten. Da es fiel zu wenig, nämlich für nur ca. ein Drittel unseres reisenden Volks offizielle Stand- und Durchgangsplätze gibt. Obwohl die Schweiz dazu verpflichtet ist, uns genügend Haltemöglichkeiten in Form von Stand- und Durchgangsplätzen gegen Miete zur Verfügung zu stellen … dies mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten, hat die Schweiz die schweizerischen Jenischen und Sinti als eine nationale Minderheit anerkannt - unabhängig davon ob sie fahrend oder sesshaft leben. Sie verpflichtet sich damit zur Förderung von Rahmenbedingungen, die es unserer Minderheit ermöglichen, unsere Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Dies gilt namentlich für die Erhaltung und Schaffung der für die nomadische Lebensweise erforderlichen Stand- und Durchgangsplätze.
Nach Art. 3 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes sind die Siedlungen nach den Bedürfnissen der Bevölkerung auszugestalten. Dazu gehören auch die Bedürfnisse der Fahrenden. In diesem Kontext ist der Bundesgerichtsentscheid vom 28. März 2003 (BGE 129 II 321) hervorzuheben. Das Bundesgericht anerkennt in diesem Entscheid das Recht der Fahrenden auf angemessene Stand- und Durchgangsplätze und statuiert, dass diese bei der Raumplanung vorgesehen und gesichert werden müssen.
Schlüsselnorm zum Schutz von Minderheiten ist das Diskriminierungsverbot gemäss Art. 8 der Bundesverfassung. Durch den von der Mehrheit der in der Schweiz lebenden Personen abweichenden Lebensstil sind auch in raumplanerischer Hinsicht spezielle Anforderungen an den Umgang mit den Fahrenden zu stellen.
Auf internationaler Ebene finden sich Diskriminierungsverbote im UNO-Pakt II und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Art. 27 UNO-Pakt II enthält einerseits einen gerichtlich anfechtbaren Individualschutz für von Diskriminierung Betroffene. Anderseits verpflichten die Bestimmungen die beigetretenen Staaten, einen wirksamen Gruppenschutz einzuführen. Art. 14 EMRK schützt nationale Minderheiten allgemein vor Diskriminierung.
In der Schweiz hat zudem das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten (RÜSNM) Geltung. Das RÜSNM schützt ethnische, sprachliche und kulturelle Bevölkerungsminderheiten und verpflichtet die partizipierenden Staaten, für nationale Minderheiten die Grundrechte in vollem Umfang zu garantieren und sie nicht zu diskriminieren. Des Weiteren dürfen sie keine Assimilierungsmassnahmen ergreifen und sind verpflichtet, die kulturelle Identität der Minderheiten zu fördern. Die auslegende Erklärung der Schweiz zum Rahmenübereinkommen macht deutlich, dass die Fahrenden eine nationale Minderheit im Sinne des Übereinkommens sind.
Abschliessend ist zu erwähnen, dass in der Schweiz auch ein Bewusstsein für die Problematik einer indirekten Diskriminierung von Fahrenden vor allem in den Bereichen der Raumplanung, Baupolizei, Gewerbepolizei und Schulpflicht besteht.
Was bitte schön hat das Übernachten mit dem Reisenden Gewerbe zu tun? Dies könnte auch als Aufruf zum Genozid betrachtet werden. Denken Sie bitte auch an die hohen Kosten, die auf den Bund und die Kantone zu kommen, im Falle, dass wir unsere Arbeitsberechtigungen und damit unser Einkommen verlieren, wir wären voll auf Sozialhilfe angewiesen und das käme den Staat sehr teuer zu stehen. Hinzu kämen auch Krankenkassenkosten, ärztliche Behandlung, Probleme noch und noch, denn wir sind gewohnt zu arbeiten und uns unser Geld selbst zu verdienen, wir sind selbständig und erkranken psychisch und physisch, wenn man uns unsere Freiheit zu reisen und unser nomadisches Leben zu führen, nimmt. Wir sind Nomaden, einheimische Schweizer Nomaden, wir sind Reisende, das ist eine völlig normale und auch eine anerkannte Lebensform, genau wie die sesshafte Lebensform.
Anstatt uns permanent noch mehr Schwierigkeiten zu machen als wir sie bereits haben in der Schweiz, wäre es eigentlich Ihre Aufgabe, uns zu helfen und uns zu beschützen, so dass wir unsere Kultur pflegen und weiterentwickeln können. Das neue Gesetz ist darauf ausgerichtet unser Volk erneut schwer zu schädigen. Es macht auf uns den Eindruck als würde durch die Hintertüre jede nur denkbare Massnahme ergriffen, um unser Volk der schweizerischen Jenischen und Sinti auszumerzen.
Freundliche Grüsse
Dave Huser Präsident
Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Mouvement des Voyageurs Suisses
Eingereichter Text:
Das jenische Volk sieht auf ein trauriges Kapitel zurück. Fast ein Jahrhundert lang wurden jenischen Eltern ihre Kinder entrissen und weggenommen. Unter den Betroffenen herrschte Angst, und dies hatte zur Folge, dass etliche ihre traditionelle Lebensweise aufgaben. Zu dieser Zeit wurden die Jenischen offiziell assimiliert. Im Jahre 1986 entschuldigte sich der damalige Bundesrat Alphons Egli offiziell bei den Jenischen.
Unter den Jenischen besinnt man sich heute wieder auf die ursprünglichen Wurzeln. Jedoch gestaltet sich die Umsetzung einer "reisenden Lebensweise", die immer ein fester Bestandteil der Jenischen war, als sehr schwierig. Im bestehenden Raumplanungsgesetz ist zwar die Platzfrage gelöst. Jeder Kanton müsste ein gewisses Kontingent Durchgangs- und Standplätze den Jenischen anbieten. Dem ist aber in der Praxis nicht so.
Ein Beispiel: In der Westschweiz existiert kein einziger offizieller Platz für die Jenischen. Die Kantone leiten ihre Aufgaben an die Gemeinden weiter, und diese sind in aller Regel damit überfordert. Es zeigt sich auch immer wieder, dass noch alte Ängste in der Bevölkerung präsent sind. Dabei sind die Jenischen Schweizer, üben einen Beruf aus, zahlen hier Steuern und leisten Militärdienst.
Die Jenischen sehen deshalb einer ungewissen Zukunft entgegen. Sie leiden unter den Schikanen, welche sie oft im täglichen Leben von den Behörden erfahren. Dass die Zusammenarbeit mit den Kantonen aber auch gut funktionieren kann, beweist der Kanton Aargau.
Fragen:
1. Das Verteidigungsdepartement stellt den Kantonen seine nichtgenutzten Flächen zur Verfügung, damit diese als Plätze von Fahrenden genützt werden können. In der Realität greift diese Massnahme aber nicht. Was kann das Volk der Jenischen tun, um die Kantone zur Nutzung dieser Möglichkeit zu bewegen?
2. Oft mangelt es auch an der Anerkennung des Volkes der Jenischen. Hat diesbezüglich der Bundesrat einige Vorschläge, wie wir gemeinsam diese Lücke füllen können?
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarates vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten (SR 0.441.1) hat die Schweiz die schweizerischen Fahrenden als eine nationale Minderheit anerkannt. Auch die jenische Sprache hat der Bund mit der Ratifizierung der Europäischen Charta vom 5. November 1992 der Regional- oder Minderheitensprachen (SR 0.441.2) als Minderheitensprache anerkannt. Mit dem Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes (KFG; SR 442.1) besteht seit 2012 eine formell-gesetzliche Grundlage, die es dem Bund erlaubt, die Anliegen der Jenischen aktiver und umfassender zu unterstützen (Art. 17 KFG). Nach dem Bundesgerichtsentscheid vom 28. März 2003 (BGE 129 II 321) müssen die Bedürfnisse von Fahrenden auch in der Raumplanung berücksichtigt werden.
Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
1. Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung oder Sanierung von Stand- und Durchgangsplätzen werden immer in enger Zusammenarbeit mit den Schweizer Fahrenden evaluiert, dies gilt auch für mögliche Standorte aus Militärbeständen. Die in Arbeitsgruppen, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Fahrenden und Behörden, erarbeiteten Lösungen scheitern in der Folge allerdings oft an Referenden auf kommunaler Ebene.
2. Gerade weil die Schaffung von Plätzen für Jenische und andere fahrende Gruppen eine Akzeptanz der Mehrheit der Bevölkerung verlangt, ist die Sensibilisierungsarbeit zentral. Auch hier sind die Organisationen der Schweizer Fahrenden als Botschafter ihrer Kultur von Bedeutung. Der Bund unterstützt die Dachorganisation der Fahrenden (Radgenossenschaft der Landstrasse) sowie die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende und erteilt ihnen unter anderem einen Auftrag für Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Ausserdem erfolgt im Rahmen des Monitorings zu den erwähnten europäischen Konventionen ein Austausch zwischen dem Bund und kantonalen Behörden im Hinblick auf eine Sensibilisierung für die Anliegen der Fahrenden.
Trotz aller Bemühungen in den letzten zehn Jahren ist festzustellen, dass die gesteckten Ziele bezüglich Stand- und Durchgangsplätze nicht erreicht wurden. Das Bundesamt für Kultur steht in direktem Kontakt mit den Betroffenen und evaluiert zurzeit, wie die Kräfte stärker gebündelt werden können, damit die fahrende Lebensweise als Teil der kulturellen Vielfalt in der Schweiz erhalten bleibt. Diese Überlegungen werden in die Kulturbotschaft 2016-2019 einfliessen.
10.08.1014
Schulprojekt;
Dies wurde ohne unser Wissen bereits ausgearbeitet. Wir sehen dies als absolute Fremdbestimmung an. Im Projekt integriert sind die Cooperation Jenische Kultur, Schäft qwant, die Radgenossenschaft und die Stiftung Zukunft Schweizer Fahrende. Wir wollen hiermit alle informieren, was geplant ist. Wir können dies somit nicht als konform anerkennen, und stellen uns gegen das Projekt. Das Projekt beinhaltet ein klar, definiertes Zeitfenster, und wird bereits teilsubventioniert. Einmal mehr wurde über unsere Köpfe hinweg bestimmt. Das können und wollen wir so nicht akzeptieren. Um auch hier Transparenz zu schaffen, möchten wir allen ermöglichen sich hier einen Einblick zu verschaffen.
Es gibt Artikeln über dieses Schulprojekt. Man beachte die Aussage; Die Fahrenden befinden sich zum Teil, auf einem Niveau/ Bildungsstand eines "Viertklässlers"?! Geplant ist, dass Pädagogen auf die Plätze kommen, um im Vorfeld den Bildungsstatus unserer Kindern zu prüfen. Jeder soll seine eigene Meinung dazu machen. Wir der Verein BSR-MVS können solche menschenverachtende Aussagen nicht gutheissen.
Der Projektplan ist bereits bis ins Jahr 2018 festegelegt? Evaluation Ende 2016 mit den ersten jenischen Familien und den zwei Kantonen = Pionierarbeit. Niemand von uns wurde bei der Ausarbeitung des Projekts integriert = Fremdbestimmung!! Interessant Sätze wie: Niveau der Kinder analysieren! Aus dem Projektplan heraus zu lesen. Aktuell im Projektplan: jenische Familien rekrutieren. Sie brauchen 15 bis 20 Familien. Auch im Diagramm nach zu lesen. Aussagen werden beschönigt dargestellt, um Vertrauen zu wecken. Wir distanzieren uns vehement von diesem Projekt, wie von der Vorgehensweise der benannten Organisationen.
Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Association Mouvement des Voyageurs Suisses
Kanton Zürich Illnau - Effretikon
Schreiben Raumplanungsamt Kanton Zürich:
Es wird beabsichtigt in Illnau- Effretikon, den Platz "Eselriedt" auszubauen. Anfang Februar 2016 wird eine Besichtigung mit uns vor Ort stattfinden. Vorab wird unsereseits ein Dossier/
Anforderungskatalog eingereicht, um die nötige Infrastruktur aufzuzeigen. Gleiche Vorgehensweise wie bei unserem Platz in Altstetten Stadt Zürich. Das Raumplanungsamt Kanton Zürich, setzt auf
Sanierungen, und Erweiterung. Wie sich dies zeitlich auswirkt/ Nutzungsdauer, wissen wir noch nicht. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Wir geben bekannt:
Der erste Offizielle Durchgangsplatz in diesem Jahr ist Wettingen.
Vom 21.April bis 30. April 2015 ist die Zirkuswiese für die Bewegung Reserviert.
Es sind alle eingeladen die etwas mit uns bewegen wollen.
Weitere Infos folgen.
Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Mouvement des Voyageurs Suisses
1: Amriswil fand ein Gespräch statt ,zwischen der Raumplanungsbehörde, und der Gemeinde. Die Gemeinde, will jedoch den Platz weiterhin nicht länger, als bis anhin zur Verfügung stellen -> Schulferienzeit. Die Raumplanungsbehörde nimmt jedoch noch einmal Kontakt zum Gemeindepräsidenten auf, um das Thema erneut zu besprechen.
2: Kreuzlingen wird auf Wintertauglichkeit geprüft.
3: Die Mandate zur Abklärung der bestehenden Plätze wurden verteilt. Ziel ist es, seitens der Raumplanungsbehörde, die bestehenden Möglichkeiten/ Plätze infrastrukturell zu verbessern ; Versorgung mit Strom/ Wasser etc.
4: Frauenfeld; Bedingt durch die Richtplanänderung, kann der Platz im Wald momentan nicht umgezont werden. Erst im Jahr 2017, könne die Raumplanungsbehörde dort mit der Arbeit beginnen; Einfahrt verbreitern, Versorgung mit Strom und Wasser.
Im März bekommen wir wieder News von der Raumplanungsbehörde.
Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Mouvement des Voyageurs Suisses.
Hallo zusammen
Am 23.01.2015 hat sich der Vorstand der
BSR-MVS getroffen um das weitere vorgehen
in diesem Jahr zu besprechen. Uns ist aufgefallen, dass der wilde Haufen der es noch vor einem Jahr war, sich gefunden hat und jeder seiner Aufgabe zielstrebig nachgeht.
Es wurden verschiedene Punkte besprochen die in diesem Jahr angepackt werden müssen
u.a Plätze, Demo, Arbeitsgruppen vom Bund und zum Schluss wer wird Vize-Präsident.
Wir hoffen es ist klar und verständlich für euch alle geschrieben. Wenn jemand eine Frage hat soll Er/Sie sich doch per Mail bei uns melden.
Bewegung der Schweizer Reisenden / Mouvement des Voyageurs Suisses
Die Stadt Biel stellt den Jenischen auch in diesem Jahr den Platz im Böingenfeld zur Verfügung. Ein weiteres provisorisches Jahr, wie die Stadt betont.
Schweizer Fahrende dürfen sich mit
ihren Wohnwagen auch dieses Jahr wieder in Biel niederlassen. Dies bestätigt die Stadt auf Anfrage unserer Kollegen von Radio Canal 3.
Biel hatte einen Platz für Jenische bereits in Aussicht gestellt, jedoch mit Bedingungen, wie André Glauser, Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit, erklärt.
Biel sollte nicht die einzige Gemeinde im Kanton sein, die Platz für Schweizer Fahrende bietet. Nun stelle auch die Stadt Bern ein Areal zur Verfügung, die Bedingung sei also
erfüllt.
Glauser betont jedoch: „Wir stellen den Platz ein weiteres provisorisches Jahr zur Verfügung.“ DPlatz im Bözingenfeldies im Hinblick darauf, dass auf kantonaler
Ebene eine definitive Lösung geschaffen werde.
Platz im
Bözingenfeld
Konkret lässt die Stadt Biel die Jenischen im Bözingenfeld rasten. Es handelt sich um den Parkplatz des früheren Schiessstandes im Bözingenfeld, bis zu zehn
Wohnwagen können hier abgestellt werden. Jenische sind hier von Ende April bis Ende August willkommen.
Der
Kanton hat dank den Plätzen in Biel und Bern ein Jahr länger Zeit, eine definitive Lösung zu finden. Langfristig will der Kanton mindestens drei bis fünf zusätzliche Durchgangs- und Standplätze
für Jenische im Kanton Bern und ein bis zwei Transitplätze für ausländische Fahrende finden und diese raumplanerisch sichern.
1: ein provisorischer Platz ist ab 2015 geplant , befahrbar ab März 2015. Augenschein hat stattgefunden durch die Raumplanungsbehörde des Kantons. Das schriftliche Bewilligungsgesuch wurde eingereicht. Standort wird bekannt gegeben, wenn es definitiv ist. Der Platz ist in der Nähe der Stadt Schaffhausen. Wir werden in zwei Wochen informiert über den Entscheid, wie den Standort. Weitere Schritte werden dann besprochen -> Preis, Infrastruktur etc. evtl. persönliches Vorstellen unsererseits.
2: zwei weitere potenzielle Plätze wurden besichtigt. Schriftliche Gesuche wurden gestellt, seitens der Raumplanungsbehörde. Plätze auch hier in der Nähe der Stadt Schaffhausen.
So nun heisst es zwei Wochen warten, und Daumen drücken. Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Mouvement des Voyageurs Suisse.
PS: Die schriftliche Bestätigung des Verlaufes durch die Raumplanungsbehörde folgt nächste Woche hier.
Das Bundesamt für Kultur BAK hat auf heute, Donnerstag, 13. November, ein „Kickoff-Meeting“ einberufen, an dem die eingeladenen Organisationen der Jenischen, Sinti und Roma den vom BAK erarbeiteten Aktionsplan für die nächsten Jahre in Empfang nehmen sollten. Obwohl schon seit August die Organisationen der Jenischen, Sinti und Roma und die Gesellschaft für bedrohte Völker GfbV ihre Bedenken über die behördenlastige Zusammensetzung und Vorgehensweise schriftlich angemeldet hatten, wurde auf die berechtigten Anliegen nicht eingegangen. Damit die Taskforce nicht zur Farce verkommt, haben die Organisationen der Jenischen, Sinti und Roma und die GfbV die Sitzung unter Protest verlassen. Minderheitenförderung heisst für die unterzeichnenden Organisationen gleichberechtigte Teilhabe an den politischen Prozessen, sowie Anerkennung der kulturellen Selbstbestimmung und Bedürfnisse. Eine Versammlung der Organisationen wird das weitere Vorgehen beraten und konkrete eigene Aktionspläne entwickeln.
Dies ist eine gemeinsame Medienmitteilung der unten genannten Organisationen
- Bewegung der Schweizer Reisenden,
- Radgenossenschaft der Landstrasse
- Naschet Jenische,
- Verein schäft qwant,
- SIFAZ,
- Genossenschaft fahrendes Zigeuner-Kultur-Zentrum,
- Verein Romano Dialog,
- Gesellschaft für bedrohte Völker,
- Association Yenisch Suisse
Wir laden ein zur zweiten GV, am 08. November 2014
Hotel Comfort Egerkingen ab 17 Uhr:
1. Punkt
Begrüssungsansprache durch Herr Mike Gerzner Präsident
Vorstellen neuer Vorstandsmitglieder, wie Abgänge
Rückblick 2014
Wahl eines weiteren Vorstandsmitgliedes/ Ankündigung
Filmvorführung: Herr Ramon Waser
2. Punkt
Platzsituation Welschland: Herr Ludovic Gerzner / Herr Albert Barras/ Herr Frederic Birchler
Aktueller Stand
Erreichtes
Weitere Planungen/ Vorgehen
3. Punkt
Platzsituation Deutschschweiz: Herr Marco Graf / Herr Reto Moser/ Herr Ramon Waser
Aktueller Stand
Projekte/ Rückblick
Weitere Planung/ Vorgehen
4. Punkt
Medienarbeit/ interdisziplinäre Zusammenarbeit/ Herr Claude Gerzner
Allg. Orientierung
Pause 20 Minuten mit Buffetservice
5. Punkt
Blick in die Zukunft/ Herr Mike Gerzner
Vorstellen weiterer Projekte
Allg. informelles an Vereinsmitglieder
6. Punkt
Wahl eines weiteren Vorstandmitgliedes
Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.
Verein Bewegung der Schweizer Reisenden/ Mouvement des Voyageurs suisses
Die wahren Werte einer Demokratie werden daran gemessen, wie sie mit Ihren Minderheiten umgeht.
02.10.1014
Liebe Freunde und liebe Mitglieder,
Diesen Sonntag hat der Verein Bewegung der Schweizer Reisenden den ersten festen Durchgangsplatz für schweizer Reisenden in der Romandie offizialisiert!
Wir sind der erste Verein, der es geschafft hat.
Aber wir haben es geschafft, und das ist uns nun dank ihnen allen gelungen, in Bern, Nidau, Mavalau usw. Ihr unterstützt uns als Mitglieder. Ohne euch hätten wir nie so viel
geleistet!
Deshalb wollen wir ein sehr großes Dankeschön an alle sagen!
Wir wollen auch die Behörden vom Kanton Jura herzlich danken, insbesondere Raphael Schneider, der uns seit einigen Monaten seine wertvolle Unterstützung gegeben hat.
Nochmals vielen Dank an alle.